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AGB
TiP-TOP WC SERVICE
Allgemeinde Vertragsbedingungen für Mietobjekte
1
.
Geltungsbereich
Diese
Allgemeinen
Vertragsbedingungen
für
Mietobjekte
(“AVM“)
finden
auf
alle
Mietgeschäfte
von
TiP-TOP
WC-SERVICE
(“TiP-TOP
WC“)
Anwendung.
Abweichende
Vereinbarungen
bedürfen
der
schriftlichen
Form
und
gelten
nur
für
das
jeweilige
Geschäft.
Diese
AVM
gehen
anderslautenden
Allg.
Geschäftsbedingungen des Mieters vor.
2
.
Lieferung des Mietobjektes
2
.
1
Der
Mietbeginn
und
die
Auslieferung
gelten
als
eingehalten,
wenn
das
Mietobjekt
zum
vereinbarten
Zeitpunkt
am
vereinbarten
Ort
bereitgestellt ist.
2
.
2
TiP-TOP
WC
verpflichtet
sich,
das
Mietobjekt
in
einwandfreiem
Zustand
auszuliefern.
3
.
Transport, Montage
3
.
1
Transporte
werden
auf
öffentlichen
Strassen,
soweit
wie
mit
unseren
Lieferwagen
befahrbar,
durch
TiP-TOP
WC
ausgeführt.
Abgelegene
und
nur
auf speziellen Strassen erreichbare Lieferorte werden nur nach Rücksprache beliefert.
4
.
Einsatz, Prüfungspflicht, Unterhalt
4
.
1
Der
Mieter
ist
für
den
sorgfältigen
Einsatz
des
Mietobjektes
während
der
ganzen
Mietdauer
verantwortlich.
Er
hat
sich
dabei
strikte
an
die
Weisungen der TiP-TOP WC zu halten.
4
.
2
Der
Mieter
hat
das
Mietobjekt
bei
der
Auslieferung
oder
sofort
nach
Ankunft
am
Bestimmungsort
zu
prüfen
und
erkennbare
Mängel
sofort
mitzuteilen.
Unterlässt
der
Mieter
diese
Prüfung,
so
gilt
das
Mietobjekt
als
einwandfrei
geliefert.
Zeigen
sich
Mängel
erst
später,
so
sind
diese
sofort nach Feststellung
zu melden.
4
.
2
Der
ordentliche
Unterhalt
wir
durch
TiP-TOP
WC
gemäss
Reinigungsturnus
ausgeführt.
4
.
3
Ohne Zustimmung der TiP-TOP WC darf das Mietobjekt nicht verschoben und
schon gar nicht auf andere Baustellen/Festplätze verlegt werden.
4
.
4
TiP-TOP WC ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit auf seinen Zustand und
auf die Art der Verwendung zu kontrollieren.
5
.
Mietzins, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
5
.
1
Der Mietzins wird schriftlich und oder mündlich vereinbart.
5
.
2
Die Miete beginnt inkl. am Tag der Lieferung bis inkl. zum Tag der
Abholung.
5
.
3
Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende des Monats und/oder bei
Abtransport.
5
.
4
Die
Kosten
für
den
Hin-
und
Abtransport
sowie
die
Aufstellung
des
Mietobjektes sind im Mietpreis enthalten.
5
.
5
Die Kosten für den ordentlichen Unterhalt des Mietobjektes sind im
Mietpreis
enthalten.
5
.
6
Abholmeldungen können immer nur auf den Folgetag der Meldung
erfolgen.
5
.
7
Kommt der Mieter mit seiner Mietzinszahlung in Verzug, so kann ihm TiP-
TOP
WC
eine
Nachfrist
von
10
Tagen
ansetzen
mit
der
Androhung, dass der
Vertrag
bei
unbenütztem Ablauf dieser Frist von TiP-TOP WC fristlos
gekündigt werden
kann.
D
e
r
Mietzins bis und mit zum Tag der daraus
folgenden Abholung gilt
weiterhin
als geschuldet.
5
.
8
Für Baustellen Anlagen gilt eine mindest Mietdauer von 20 AT.
6
.
Ferien, Stilllegungen
6
.
1
Bauferien
(Sommerpause)
werden
nur
berücksichtigt,
wenn
diese
mind.
1
Woche im Voraus schriftlich gemeldet werden.
6
.
2
Feiertage
werden
gem.
Walliser
Handwerkerverband
nicht
berechnet.
Feiertage anderer Verbände werden NICHT berücksichtigt.
6
.
3
Brückentage
welche
auf
Feiertage
getätigt
werden,
werden
NICHT
berücksichtigt.
6
.
4
Winterpausen
werden
nur
berücksichtigt,
wenn
diese
mind.
1
Woche
im
Voraus schriftlich gemeldet werden.
6
.
5
Jede einzelne Baustelle muss separat gemeldet werden.
6
.
6
Während
den
gemeldeten
Ferien
werden
die
Anlagen
NICHT
gewartet.
TiP
TOP
WC
behält
sich
das
Recht
vor,
auf
Pause
gemeldete
Anlagen
abzuschliessen.
6
.
7
Rückwirkend können keine Ferien / Stilllegungen berücksichtigt werden.
7
.
Mangelhafte Erfüllung durch TiP-TOP WC
7
.
1
Übergibt
TiP-TOP
WC
das
Mietobjekt
nicht
zum
vereinbarten
Zeitpunkt,
oder
leidet
das
Mietobjekt
bei
der
Übergabe
an
Mängeln,
welche
die
Tauglichkeit
zum
vorausgesetzten Gebrauch ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen,
so kann sie vom Mieter durch schriftliche Mahnung in Verzug gesetzt werden.
7
.
2
Für Schäden des Mieters infolge Verzug oder Mängeln am Mietobjekt haftet
TiP-TOP WC ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit.
8
.
Mängel während der Mietdauer
Treten
während
der
Miete
Mängel
am
Mietobjekt
auf
oder
übernimmt
der
Mieter
die
Sache
trotz
festgestellter
und
gerügter
Mängel,
auch
wenn
diese
die
Tauglichkeit
zum
vorausgesetzten
Gebrauch
ausschliessen
oder
erheblich
beeinträchtigen, so gelten nachstehende Vorschriften:
a
)
Mängel
am
Mietobjekt
sind
TiP-TOP
WC
unverzüglich
zu
melden
und
deren
Weisungen
einzuholen.
Nötigenfalls
hat
der
Mieter
die
Mietgegenstände
ausser
Betrieb zu setzten.
b
)
TiP-TOP
WC
wird
die
Mängel
ungeachtet
der
Ursachen
innert
angemessener
Frist
nach
Anzeige
durch
den
Mieter
beheben
oder
für
das
Mietobjekt
vollwertigen
Ersatz leisten.
c
)
Die
Behebung
von
Mängeln
und
Schäden
am
Mietobjekt,
die
auf
unsachgemässe
Behandlung
oder
auf
die
Nichtbeachtung
von
Weisungen
der
TiP-TOP
WC
während
der
Mietdauer
zurückzuführen
sind,
erfolgt
zu
Lasten
des
Mieters.
Ausserdem
ist
der
Mieter
in
solchen
Fällen
verpflichtet,
TiP-TOP
WC
den
darüber
hinausgehenden direkten oder indirekten Schaden zu ersetzen.
d
)
Die Behebung aller Mängel am Mietobjekt, für die nicht der Mieter gemäss lit.b
und c hiervor einzustehen hat, erfolgt Lasten TiP-TOP WC.
e
)
Erleidet
der
Mieter
durch
einen
Mangel,
welcher
die
Gebrauchstauglichkeit
des
Mietobjektes
weder
ausschliesst
noch
beeinträchtigt,
einen
Schaden,
haftet
TiP-
TOP WC, sofern sie ein schweres Verschulden trifft.
9
.
Versicherung
Die
Versicherung
der
Mietgegenstände
ist
Sache
des
Mieters.
Auf
Baustellen
ist
dies
üblicherweise
die
Bauversicherung.
Bei
Anlässen
empfehlen
wir
eine
Veranstalterversicherung inkl. Vandalismusdeckung.
1
0
.
Haftpflicht
Der
Mieter
haftet
für
sämtliche
durch
den
Betrieb
des
Mietobjektes
verursachte
Schäden,
einschliesslich
solcher
gegenüber
Dritten.
Eine
Haftung
der
oder
ein
Rückgriff
auf
TiP-TOP
WC
ist
ausgeschlossen,
es
sei
denn,
dass
diese
ein
schweres Verschulden trifft.
1
1
.
Bewilligungen
Setzt
die
Übernahme,
der
vereinbarte
oder
bestimmungsgemässe
Einsatz
oder
Betrieb
des
Mietobjektes
durch
den
Mieter
die
Erteilung
behördlicher
Bewilligungen
oder
Genehmigungen
voraus,
so
ist
der
Mieter
für
deren
rechtzeitige
Einholung
alleine
zuständig
und
verantwortlich.
Jede
Haftung
von
TiP-TOP
WC
gegenüber
dem
Mieter
oder
Dritten
aufgrund
der
Verletzung
solcher
Vorschriften
oder
Nichterteilung
oder
verspätete
Erteilung
solche
Bewilligungen
oder
Genehmigungen ist ausgeschlossen. Der Mieter stellt TiP-TOP WC von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
1
2
.
Weitere Bestimmungen
1
2
.
1
Wird
das
Mietobjekt
auf
Grundstücken
oder
in
Lokalen
von
Dritten
installiert
oder
gelagert,
so
hat
der
Mieter
diesen
bekannt
zu
geben,
dass
das
Mietobjekt
im
Eigentum
der
TiP-TOP
WC
steht
und
dass
demzufolge
ein
Retentionsrecht
zu
Gunsten
des
Dritten
in
jedem
Fall
ausgeschlossen
ist.
TiP-TOP
WC
ist
auch
berechtigt, ihr Eigentum diesem Dritten direkt bekannt zu geben.
1
2
.
2
Sollten
Teile
dieser
AVM
unwirksam
werden,
so
gelten
die
übrigen
Bestimmungen
unverändert
weiter.
Die
Vertragsparteien
werden
sich
auf
Ersatzbestimmungen
einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahe kommen.
1
2
.
3
Alle
Verträge
unterstehen
ausschliesslich
dem
schweizerischen
Recht.
Für
sämtliche
Streitigkeiten
aus
oder
im
Zusammenhang
mit
diesem
AVM
unterstehenden
Mietverhältnissen
der
TiP-TOP
WC
sind
die
ordentliche
Gerichte
am
Sitz
der
TiP-TOP
WC
zuständig.
Vorbehalten
ist
das
Recht
der
TiP-TOP
WC,
den
Mieter
an
dessen Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.
Version: 2-April 2019
TiP-TOP WC SERVICE
CH-3993 Grengiols / VS