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AGB TiP-TOP WC SERVICE Allgemeinde Vertragsbedingungen für Mietobjekte 1 . Geltungsbereich Diese    Allgemeinen     Vertragsbedingungen     für      Mietobjekte     (“AVM“)     finden      auf   alle   Mietgeschäfte   von   TiP-TOP   WC-SERVICE   (“TiP-TOP   WC“) Anwendung.   Abweichende   Vereinbarungen   bedürfen   der   schriftlichen   Form   und   gelten   nur   für      das      jeweilige       Geschäft.       Diese       AVM       gehen    anderslautenden      Allg. Geschäftsbedingungen des Mieters vor. 2 . Lieferung des Mietobjektes 2 . 1 Der      Mietbeginn       und       die     Auslieferung       gelten       als      eingehalten,       wenn      das    Mietobjekt   zum   vereinbarten   Zeitpunkt   am   vereinbarten   Ort bereitgestellt ist. 2 . 2 TiP-TOP     WC      verpflichtet     sich,     das     Mietobjekt      in     einwandfreiem      Zustand    auszuliefern. 3 . Transport, Montage 3 . 1 Transporte   werden   auf   öffentlichen   Strassen,   soweit   wie   mit   unseren   Lieferwagen   befahrbar,   durch TiP-TOP   WC   ausgeführt. Abgelegene   und   nur auf speziellen Strassen erreichbare Lieferorte werden nur nach Rücksprache beliefert. 4 . Einsatz, Prüfungspflicht, Unterhalt 4 . 1 Der   Mieter   ist   für   den   sorgfältigen   Einsatz   des   Mietobjektes   während   der   ganzen   Mietdauer   verantwortlich.   Er   hat   sich   dabei   strikte   an   die Weisungen der TiP-TOP WC zu halten. 4 . 2 Der   Mieter   hat   das   Mietobjekt   bei   der   Auslieferung   oder   sofort   nach   Ankunft   am   Bestimmungsort   zu   prüfen   und   erkennbare   Mängel   sofort mitzuteilen.   Unterlässt   der   Mieter   diese   Prüfung,   so   gilt   das   Mietobjekt   als   einwandfrei   geliefert.   Zeigen   sich   Mängel   erst   später,   so   sind   diese sofort nach Feststellung zu melden. 4 . 2 Der    ordentliche     Unterhalt     wir    durch     TiP-TOP    WC     gemäss    Reinigungsturnus    ausgeführt. 4 . 3 Ohne Zustimmung der TiP-TOP WC darf das Mietobjekt nicht verschoben und schon gar nicht auf andere Baustellen/Festplätze verlegt werden. 4 . 4 TiP-TOP WC ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit auf seinen Zustand und    auf die Art der Verwendung zu kontrollieren. 5 . Mietzins, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug 5 . 1 Der Mietzins wird schriftlich und oder mündlich vereinbart. 5 . 2 Die Miete beginnt inkl. am Tag der Lieferung bis inkl. zum Tag der Abholung. 5 . 3 Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende des Monats und/oder bei Abtransport. 5 . 4 Die      Kosten      für      den      Hin-      und      Abtransport      sowie     die     Aufstellung    des   Mietobjektes sind im Mietpreis enthalten. 5 . 5 Die Kosten für den ordentlichen Unterhalt des Mietobjektes sind im Mietpreis    enthalten. 5 . 6 Abholmeldungen können immer nur auf den Folgetag der Meldung erfolgen. 5 . 7 Kommt der Mieter mit seiner Mietzinszahlung in Verzug, so kann ihm TiP- TOP WC eine     Nachfrist     von     10     Tagen     ansetzen     mit     der Androhung, dass der Vertrag bei unbenütztem Ablauf dieser Frist von TiP-TOP WC fristlos gekündigt werden kann. D    e    r      Mietzins bis und mit zum Tag der daraus folgenden Abholung gilt weiterhin als geschuldet. 5 . 8 Für Baustellen Anlagen gilt eine mindest Mietdauer von 20 AT. 6 . Ferien, Stilllegungen 6 . 1 Bauferien     (Sommerpause)     werden     nur     berücksichtigt,     wenn    diese     mind.     1 Woche im Voraus schriftlich gemeldet werden. 2 Feiertage      werden      gem.       Walliser       Handwerkerverband       nicht       berechnet.   Feiertage anderer Verbände werden NICHT berücksichtigt. 3 Brückentage       welche       auf      Feiertage       getätigt       werden,       werden       NICHT   berücksichtigt. 4 Winterpausen      werden      nur      berücksichtigt,      wenn     diese      mind.      1     Woche     im Voraus schriftlich gemeldet werden. 5 Jede einzelne Baustelle muss separat gemeldet werden. 6 Während   den   gemeldeten   Ferien   werden   die   Anlagen   NICHT   gewartet.   TiP TOP   WC   behält   sich   das   Recht   vor,   auf   Pause   gemeldete   Anlagen abzuschliessen. 7 Rückwirkend können keine Ferien / Stilllegungen berücksichtigt werden. 7 . Mangelhafte Erfüllung durch TiP-TOP WC 7 . 1 Übergibt   TiP-TOP   WC   das   Mietobjekt   nicht   zum   vereinbarten   Zeitpunkt,   oder   leidet   das   Mietobjekt   bei   der   Übergabe   an   Mängeln,   welche   die   Tauglichkeit   zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, so kann sie vom Mieter durch schriftliche Mahnung in Verzug gesetzt werden. 7 . 2 Für Schäden des Mieters infolge Verzug oder Mängeln am Mietobjekt haftet    TiP-TOP WC ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit. 8 . Mängel während der Mietdauer Treten      während      der      Miete      Mängel      am      Mietobjekt      auf      oder      übernimmt      der   Mieter   die   Sache   trotz   festgestellter   und   gerügter   Mängel,   auch   wenn   diese   die Tauglichkeit     zum    vorausgesetzten     Gebrauch     ausschliessen     oder     erheblich   beeinträchtigen, so gelten nachstehende Vorschriften: a ) Mängel   am   Mietobjekt   sind   TiP-TOP   WC   unverzüglich   zu   melden   und   deren   Weisungen   einzuholen.   Nötigenfalls   hat   der   Mieter   die   Mietgegenstände   ausser Betrieb zu setzten. b ) TiP-TOP   WC   wird   die   Mängel   ungeachtet   der   Ursachen   innert   angemessener   Frist   nach Anzeige   durch   den   Mieter   beheben   oder   für   das   Mietobjekt   vollwertigen Ersatz leisten. c ) Die   Behebung   von   Mängeln   und   Schäden   am   Mietobjekt,   die   auf   unsachgemässe   Behandlung   oder   auf   die   Nichtbeachtung   von   Weisungen   der   TiP-TOP   WC während   der   Mietdauer   zurückzuführen   sind,   erfolgt   zu   Lasten   des   Mieters.   Ausserdem   ist   der   Mieter   in   solchen   Fällen   verpflichtet,   TiP-TOP   WC   den   darüber hinausgehenden direkten oder indirekten Schaden zu ersetzen. d ) Die Behebung aller Mängel am Mietobjekt, für die nicht der Mieter gemäss lit.b   und c hiervor einzustehen hat, erfolgt Lasten TiP-TOP WC. e ) Erleidet    der     Mieter     durch     einen     Mangel,    welcher    die    Gebrauchstauglichkeit     des    Mietobjektes   weder   ausschliesst   noch   beeinträchtigt,   einen   Schaden,   haftet   TiP- TOP WC, sofern sie ein schweres Verschulden trifft. 9 . Versicherung Die   Versicherung   der   Mietgegenstände   ist   Sache   des   Mieters.   Auf   Baustellen   ist   dies   üblicherweise   die   Bauversicherung.   Bei   Anlässen   empfehlen   wir   eine Veranstalterversicherung inkl. Vandalismusdeckung. 1 0 . Haftpflicht Der   Mieter   haftet   für   sämtliche   durch   den   Betrieb   des   Mietobjektes   verursachte   Schäden,   einschliesslich   solcher   gegenüber   Dritten.   Eine   Haftung   der   oder   ein Rückgriff     auf     TiP-TOP    WC     ist    ausgeschlossen,     es    sei    denn,     dass     diese     ein schweres Verschulden trifft. 1 1 . Bewilligungen Setzt     die     Übernahme,      der      vereinbarte      oder      bestimmungsgemässe      Einsatz   oder   Betrieb   des   Mietobjektes   durch   den   Mieter   die   Erteilung   behördlicher Bewilligungen   oder   Genehmigungen   voraus,   so   ist   der   Mieter   für   deren   rechtzeitige   Einholung   alleine   zuständig   und   verantwortlich.   Jede   Haftung   von   TiP-TOP WC   gegenüber   dem   Mieter   oder   Dritten   aufgrund   der   Verletzung   solcher   Vorschriften   oder   Nichterteilung   oder   verspätete   Erteilung   solche   Bewilligungen   oder Genehmigungen ist ausgeschlossen. Der Mieter stellt TiP-TOP WC von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. 1 2 . Weitere Bestimmungen 1 2 . 1 Wird   das   Mietobjekt   auf   Grundstücken   oder   in   Lokalen   von   Dritten   installiert   oder   gelagert,   so   hat   der   Mieter   diesen   bekannt   zu   geben,   dass   das   Mietobjekt   im Eigentum   der   TiP-TOP   WC   steht   und   dass   demzufolge   ein   Retentionsrecht   zu   Gunsten   des   Dritten   in   jedem   Fall   ausgeschlossen   ist.   TiP-TOP   WC   ist   auch berechtigt, ihr Eigentum diesem Dritten direkt bekannt zu geben. 1 2 . 2 Sollten Teile   dieser AVM   unwirksam   werden,   so   gelten   die   übrigen   Bestimmungen   unverändert   weiter.   Die   Vertragsparteien   werden   sich   auf   Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestimmungen in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahe kommen. 1 2 . 3 Alle   Verträge   unterstehen   ausschliesslich   dem   schweizerischen   Recht.   Für   sämtliche   Streitigkeiten   aus   oder   im   Zusammenhang   mit   diesem AVM   unterstehenden Mietverhältnissen   der   TiP-TOP   WC   sind   die   ordentliche   Gerichte   am   Sitz   der   TiP-TOP   WC   zuständig.   Vorbehalten   ist   das   Recht   der   TiP-TOP   WC,   den   Mieter   an dessen Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen. Version: 2-April 2019  TiP-TOP WC SERVICE CH-3993 Grengiols / VS
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AGB TiP-TOP WC SERVICE Allgemeinde Vertragsbedingungen für Mietobjekte 1 . Geltungsbereich Diese     Allgemeinen      Vertragsbedingungen      für      Mietobjekte      (“AVM“)      finden      auf   alle Mietgeschäfte   von TiP-TOP   WC-SERVICE   (“TiP-TOP   WC“) Anwendung. Abweichende Vereinbarungen   bedürfen   der   schriftlichen   Form   und   gelten   nur   für      das      jeweilige    Geschäft.       Diese      AVM      gehen       anderslautenden      Allg. Geschäftsbedingungen des Mieters vor. 2 . Lieferung des Mietobjektes 2 . 1 Der      Mietbeginn       und       die      Auslieferung       gelten       als       eingehalten,        wenn       das   Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitgestellt ist. 2 . 2 TiP-TOP      WC       verpflichtet       sich,       das       Mietobjekt       in      einwandfreiem        Zustand    auszuliefern. 3 . Transport, Montage 3 . 1 Transporte   werden   auf   öffentlichen   Strassen,   soweit   wie   mit   unseren   Lieferwagen befahrbar,    durch    TiP-TOP    WC    ausgeführt.    Abgelegene    und    nur    auf    speziellen Strassen erreichbare Lieferorte werden nur nach Rücksprache beliefert. 4 . Einsatz, Prüfungspflicht, Unterhalt 4 . 1 Der   Mieter   ist   für   den   sorgfältigen   Einsatz   des   Mietobjektes   während   der   ganzen Mietdauer   verantwortlich.   Er   hat   sich   dabei   strikte   an   die   Weisungen   der TiP-TOP   WC zu halten. 4 . 2 Der   Mieter   hat   das   Mietobjekt   bei   der   Auslieferung   oder   sofort   nach   Ankunft   am Bestimmungsort   zu   prüfen   und   erkennbare   Mängel   sofort   mitzuteilen.   Unterlässt   der Mieter   diese   Prüfung,   so   gilt   das   Mietobjekt   als   einwandfrei   geliefert.   Zeigen   sich Mängel erst später, so sind diese sofort nach Feststellung zu melden. 4 . 2 Der      ordentliche       Unterhalt       wir      durch       TiP-TOP      WC      gemäss      Reinigungsturnus    ausgeführt. 4 . 3 Ohne   Zustimmung   der   TiP-TOP   WC   darf   das   Mietobjekt   nicht   verschoben   und   schon gar nicht auf andere Baustellen/Festplätze verlegt werden. 4 . 4 TiP-TOP   WC   ist   berechtigt,   das   Mietobjekt   jederzeit   auf   seinen   Zustand   und     auf   die Art der Verwendung zu kontrollieren. 5 . Mietzins, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug 5 . 1 Der Mietzins wird schriftlich und oder mündlich vereinbart. 5 . 2 Die Miete beginnt inkl. am Tag der Lieferung bis inkl. zum Tag der Abholung. 5 . 3 Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende des Monats und/oder bei Abtransport. 5 . 4 Die      Kosten      für      den      Hin-      und      Abtransport      sowie     die     Aufstellung    d        e        s          Mietobjektes sind im Mietpreis enthalten. 5 . 5 Die Kosten für den ordentlichen Unterhalt des Mietobjektes sind im   enthalten. 5 . 6 Abholmeldungen können immer nur auf den Folgetag der Meldung erfolgen. 5 . 7 Kommt der Mieter mit seiner Mietzinszahlung in Verzug, so kann ihm TiP- TOP       WC eine Nachfrist von 10 Tagen ansetzen mit der Androhung, dass der Vertrag    bei unbenütztem Ablauf dieser Frist von TiP-TOP WC fristlos gekündigt      werden      kann. Der Mietzins bis und mit zum Tag der daraus folgenden      Abholung      gilt weiterhin als geschuldet. 5 . 8 Für Baustellen Anlagen gilt eine mindest Mietdauer von 20 AT. 6 . Ferien, Stilllegungen 6 . 1 Bauferien     (Sommerpause)     werden     nur     berücksichtigt,      wenn    diese     mind.      1   Woche im Voraus schriftlich gemeldet werden. 2 Feiertage        werden        gem.         Walliser         Handwerkerverband         nicht         berechnet.    Feiertage anderer Verbände werden NICHT berücksichtigt. 3 Brückentage         welche         auf        Feiertage         getätigt         werden,         werden         NICHT   berücksichtigt. 4 Winterpausen      werden      nur      berücksichtigt,      wenn     diese      mind.      1     Woche      im   Voraus schriftlich gemeldet werden. 5 Jede einzelne Baustelle muss separat gemeldet werden. 6 Während   den   gemeldeten   Ferien   werden   die   Anlagen   NICHT   gewartet.   TiP TOP   WC behält sich das Recht vor, auf Pause gemeldete Anlagen abzuschliessen. 7 Rückwirkend können keine Ferien / Stilllegungen berücksichtigt werden. 7 . Mangelhafte Erfüllung durch TiP-TOP WC 7 . 1 Übergibt    TiP-TOP    WC    das    Mietobjekt    nicht    zum    vereinbarten    Zeitpunkt,    oder    leidet    das Mietobjekt    bei    der    Übergabe    an    Mängeln,    welche    die    Tauglichkeit    zum    vorausgesetzten Gebrauch    ausschliessen    oder    erheblich    beeinträchtigen,    so    kann    sie    vom    Mieter    durch schriftliche Mahnung in Verzug gesetzt werden. 7 . 2 Für   Schäden   des   Mieters   infolge   Verzug   oder   Mängeln   am   Mietobjekt   haftet     TiP-TOP   WC ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit. 8 . Mängel während der Mietdauer Treten     während     der     Miete     Mängel     am     Mietobjekt     auf     oder     übernimmt     der   Mieter   die   Sache trotz     festgestellter     und     gerügter     Mängel,     auch     wenn     diese     die     Tauglichkeit        zum   vorausgesetzten        Gebrauch        ausschliessen        oder        erheblich     beeinträchtigen,     so     gelten nachstehende Vorschriften: a ) Mängel    am    Mietobjekt    sind    TiP-TOP    WC    unverzüglich    zu    melden    und    deren    Weisungen einzuholen. Nötigenfalls hat der Mieter die Mietgegenstände ausser Betrieb zu setzten. b ) TiP-TOP    WC    wird    die    Mängel    ungeachtet    der    Ursachen    innert    angemessener    Frist    nach Anzeige durch den Mieter beheben oder für das Mietobjekt vollwertigen Ersatz leisten. c ) Die   Behebung   von   Mängeln   und   Schäden   am   Mietobjekt,   die   auf   unsachgemässe   Behandlung oder    auf    die    Nichtbeachtung    von    Weisungen    der    TiP-TOP    WC    während    der    Mietdauer zurückzuführen   sind,   erfolgt   zu   Lasten   des   Mieters. Ausserdem   ist   der   Mieter   in   solchen   Fällen verpflichtet,   TiP-TOP   WC   den   darüber   hinausgehenden   direkten   oder   indirekten   Schaden   zu ersetzen. d ) Die   Behebung   aller   Mängel   am   Mietobjekt,   für   die   nicht   der   Mieter   gemäss   lit.b    und   c   hiervor einzustehen hat, erfolgt Lasten TiP-TOP WC. e ) Erleidet     der     Mieter     durch     einen     Mangel,    welcher     die     Gebrauchstauglichkeit     des    Mietobjektes weder   ausschliesst   noch   beeinträchtigt,   einen   Schaden,   haftet   TiP-TOP   WC,   sofern   sie   ein schweres Verschulden trifft. 9 . Versicherung Die    Versicherung    der    Mietgegenstände    ist    Sache    des    Mieters.    Auf    Baustellen    ist    dies üblicherweise        die        Bauversicherung.        Bei        Anlässen        empfehlen        wir        eine Veranstalterversicherung inkl. Vandalismusdeckung. 1 0 . Haftpflicht Der    Mieter    haftet    für    sämtliche    durch    den    Betrieb    des    Mietobjektes    verursachte    Schäden, einschliesslich   solcher   gegenüber   Dritten.   Eine   Haftung   der   oder   ein   Rückgriff      auf     TiP-TOP   WC     ist    ausgeschlossen,     es    sei    denn,     dass     diese     ein schweres Verschulden trifft. 1 1 . Bewilligungen Setzt    die    Übernahme,     der     vereinbarte     oder     bestimmungsgemässe     Einsatz   oder   Betrieb   des Mietobjektes   durch   den   Mieter   die   Erteilung   behördlicher   Bewilligungen   oder   Genehmigungen voraus,   so   ist   der   Mieter   für   deren   rechtzeitige   Einholung   alleine   zuständig   und   verantwortlich. Jede   Haftung   von   TiP-TOP   WC   gegenüber   dem   Mieter   oder   Dritten   aufgrund   der   Verletzung solcher   Vorschriften   oder   Nichterteilung   oder   verspätete   Erteilung   solche   Bewilligungen   oder Genehmigungen    ist    ausgeschlossen.    Der    Mieter    stellt    TiP-TOP    WC    von    entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. 1 2 . Weitere Bestimmungen 1 2 . 1 Wird   das   Mietobjekt   auf   Grundstücken   oder   in   Lokalen   von   Dritten   installiert   oder   gelagert,   so hat   der   Mieter   diesen   bekannt   zu   geben,   dass   das   Mietobjekt   im   Eigentum   der   TiP-TOP   WC steht    und    dass    demzufolge    ein    Retentionsrecht    zu    Gunsten    des    Dritten    in    jedem    Fall ausgeschlossen    ist.    TiP-TOP    WC    ist    auch    berechtigt,    ihr    Eigentum    diesem    Dritten    direkt bekannt zu geben. 1 2 . 2 Sollten   Teile   dieser AVM   unwirksam   werden,   so   gelten   die   übrigen   Bestimmungen   unverändert weiter.     Die     Vertragsparteien     werden     sich     auf     Ersatzbestimmungen     einigen,     die     den unwirksamen Bestimmungen in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahe kommen. 1 2 . 3 Alle     Verträge     unterstehen     ausschliesslich     dem     schweizerischen     Recht.     Für     sämtliche Streitigkeiten   aus   oder   im   Zusammenhang   mit   diesem   AVM   unterstehenden   Mietverhältnissen der TiP-TOP   WC   sind   die   ordentliche   Gerichte   am   Sitz   der TiP-TOP   WC   zuständig.   Vorbehalten ist das Recht der TiP-TOP WC, den Mieter an dessen Sitz bzw. 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